Neue Datenbank sammelt Daten über Zusatzrenten

Im Rahmen des Generationsvertrags, der anlässlich des Problems der Überalterung abgeschlossen wurde, ist der gemeinnützige Verein vzw SIGeDIS gegründet worden. Eine seiner Aufgaben ist die Sammlung von Daten in Bezug auf die Zusatzrenten von Arbeitnehmern, Selbständigen und Beamten. Eine neue Datenbank soll für eine bessere Kontrolle der Anwendung der diesbezüglich geltenden Sozial- und Steuergesetze sorgen.

Pfeiler des Rentensystems

Unser Rentensystem beruht auf der „gesetzlichen Rente“ (Pfeiler 1), die der Staat bezahlt. Die Finanzierung erfolgt über Pflichtbeiträge, die von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern einbehalten werden.
In den Unternehmen kann über eine Gruppenversicherung eine „Zusatzrente“ mit Kapital oder Zinsen aufgebaut werden. Dies ist der zweite Rentenpfeiler. Die Prämien werden vollständig oder teilweise vom Arbeitgeber bezahlt. Wenn der Arbeitnehmer dazu beiträgt, genießt auch er einen steuerlichen Vorteil.
Der dritte Pfeiler, der „individuelle Rentensparvertrag“, bezieht sich auf individuelle Spareinlagen. Es gibt zwei Formeln, nämlich den langfristige Sparvertrag und den Rentensparvertrag, für die der Staat einen Steuervorteil gewährt.
Der vierte und letzte Pfeiler gruppiert das „persönliche Vermögen“, das jemand während seines Lebens unabhängig von den anderen Pfeilern aufbaut (z. B. die eigene Wohnung, einen zweiten Wohnsitz, die Mietwohnung, das finanzielle Guthaben).

Datenbank 2. Pfeiler (DB2P)

Alle Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern ein Zusatzrentensystem anbieten, müssen einen Sonderbeitrag in Höhe von 8,86 % auf die Beträge von bestimmten Zusatzrentenvorteilen zahlen. Die Sozialversicherungsanstalt (RSZ) kann nur während einer Prüfung vor Ort beim Arbeitgeber kontrollieren, ob diese Beträge auch tatsächlich angegeben werden und ob die Einbehaltung korrekt berechnet worden ist.

Kontrolle der Einbehaltung der Sozialbeiträge

Dies ändert sich mit der Gründung der vzw SIGeDIS (Sociale Individuele Gegevens/Données Individuelles Sociales, = individuelle Sozialdaten). Dieser gemeinnützige Verein soll auf der Grundlage einer neuen Datenbank für „Zusatzrenten“ (www.db2p.be), die dieses Jahr in Betrieb genommen wird, kontrollieren können, ob der Sonderbeitrag für die Zusatzrenten über die Sozialbeitragserklärung korrekt erfolgt ist. Die Datenbank ermöglicht eine automatisierte Kontrolle.

Kontrolle der 80 %-Grenze

Auch das Finanzamt wird die Anwendung der 80 %-Regel und des steuerlichen Höchstsatzes besser prüfen können. Nach der 80 %-Regel darf die Summe der gesetzlichen Rente und der Zusatzrente des Unternehmens nicht mehr als 80 % des letzten Bruttogehalts betragen. Das Unternehmen darf die Summe an bezahlten Prämien absetzen, wenn es sich nach dieser steuerlichen Regel richtet.

Informationspflicht

In die Zusatzrentendatenbank werden also die Daten von Arbeitnehmern, Selbständigen und Beamten in Bezug auf alle Vorteile aufgenommen, die sie in Belgien und im Ausland im Rahmen der Zusatzrente aufgebaut haben. Die Datenbank gestattet auch, 'vergessene' Rentenansprüche aufzuspüren. Arbeitnehmer wechseln immer häufiger die Firma, wodurch sie während ihrer Laufbahn bei verschiedenen Unternehmen Rentenansprüche erwerben. Außerdem werden im Laufe von 40 Jahren viele Unternehmen aufgelöst und viele Arbeitnehmer ziehen um, wodurch die Renteninstitute über keine aktuelle Anschrift mehr verfügen. Die Datenbank ermöglicht es, alle Ansprüche zu identifizieren, sodass ein Rentenaufbau auch stets zu einer Zusatzrente führt. Wer einen Zwischenstand anfordern will, muss sich auf der Website von SIGeDIS (www.sigedis.be) identifizieren.

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