Fiktiver Zinsabzug sinkt auf 3,425 %

Der geschätzte Tarif des fiktiven Zinsabzugs für das Veranlagungsjahr 2012 beträgt 3,425 %. Das Veranlagungsjahr 2012 bezieht sich auf die Geschäftsjahre, die zwischen dem 31. Dezember 2011 und 30. Dezember 2012 abgeschlossen werden. Der Zinssatz sinkt also im Vergleich zum Veranlagungsjahr 2011, damals betrug der Tarif noch 3,8 %.

Neuer Zinssatz: 3,425 %

Der Rentenfonds hat den Index für lineare Obligationen für 10 Jahre für Dezember 2010 veröffentlicht. Damit können wir den Durchschnitt der Indexzahlen für den Zeitraum Januar-Dezember berechnen: 3,425 %. Dies wird der Tarif des fiktiven Zinsabzugs für das Veranlagungsjahr 2012.

Der Zinssatz ist niedriger als im vorigen Jahr. Für das Veranlagungsjahr 2011 betrug er noch 3,8 %. Für die Veranlagungsjahre 2011 und 2012 wurde der Höchstprozentsatz für den Abzug für Risikokapital auf 3,8 % beschränkt. Es handelte sich dabei um einen Höchstprozentsatz, was bedeutet, dass der tatsächliche Zinssatz auf der Grundlage der Berechnungen also niedriger liegen kann, was dieses Jahr der Fall ist.

Ein Steuerabzug für Unternehmen auf der Grundlage des Eigenkapitals

Der fiktive Zinsabzug ist ein Steuerabzug von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes Ihres korrigierten Eigenkapitals. Dem liegt der Gedanke zugrunde, die Finanzierung mit Eigenkapital steuerlich attraktiver zu machen und für einen Abzug zu sorgen, der mit den Zinsen vergleichbar ist, die Sie abziehen können, wenn Sie ein Darlehen aufnehmen. Sowohl belgische Gesellschaften als auch belgische Einrichtungen ausländischer Gesellschaften können diese fiktiven Zinsen abziehen, die auf ihr Eigenkapital, einschließlich des übertragenen Gewinns, berechnet werden.

Der Zinssatz wird jährlich auf Basis des Durchschnitts des monatlichen Zinssatzes für die linearen Obligationen (OLO) auf 10 Jahre berechnet. Dieser Zinssatz darf höchstens 1 Prozentpunkt vom Tarif des vorhergehenden Jahres abweichen. Der absolute Höchstsatz beträgt 6,5 %.

Kleinere Gesellschaften (wie im Gesetzbuch für Handelsgesellschaften definiert) erhalten einen Zuschlag auf den normalen Zinssatz in Höhe von 0,5 %. Sie müssen allerdings zwischen dem fiktiven Zinsabzug oder dem Investitionsabzug wählen.

Berechnung des fiktiven Zinsabzugs

Der fiktive Zinsabzug wird auf der Grundlage des Kapitals der Gesellschaft zuzüglich des übertragenen Gewinns berechnet. Wir nehmen den Betrag zum Abschlussdatum des vorigen Geschäftsjahres. Der Ausgangspunkt ist also der buchhalterische Wert des Eigenkapitals des Unternehmens.
Um eine doppelte Anwendung zu vermeiden, müssen einige Korrekturen des Eigenkapitals erfolgen. Der Wert der folgenden Aktiva muss abgezogen werden, um auf diese Weise das Risikokapital zu ermitteln.

Aktien: steuerlicher Nettowert der eigenen Aktien, Finanzanlagevermögen, das aus Beteiligungen und anderen Aktien besteht, und der steuerliche Nettowert in Kapitalanlagegesellschaften.

Investitionen im Ausland: das Eigenkapital der festen Einrichtung im Ausland und im Ausland gelegene Immobilien.

Unangemessene Aktiva: Sachanlagen, deren Kosten auf unangemessene Weise den beruflichen Bedarf übersteigen.

Neubewertungsmehrwerte: ausgedrückte, nicht verwirklichte Mehrwerte in Bezug auf die oben erwähnten Bestandteile.

Änderungen des Werts der oben erwähnten Teile des Anlagevermögens werden nach dem ausgewogenen Durchschnitt berechnet. Anschließend wird das Risikokapital nach oben oder unten angepasst.

Anpassungen (Erhöhungen oder Senkungen) während des Jahres des Eigenkapitals müssen auf einer Pro-rata-Basis in Rechnung genommen werden. Es handelt sich dabei nur um die Elemente, die bereits am Ende des vorigen Geschäftsjahres einen Teil des Eigenkapitals ausmachten. Bei Änderungen des Eigenkapitals wird davon ausgegangen, dass sie ab dem ersten Tag des Kalendermonats gelten, der auf den Monat folgt, in welchem die Änderung stattfand. Jede Änderung wird mit der Anzahl der Kalendermonate multipliziert, die noch folgen müssen, und durch die Anzahl der Kalendermonate des Geschäftsjahres geteilt. Auf diese Weise will man vermeiden, dass das Eigenkapital künstlich angepasst wird, um den fiktiven Zinsabzug zu erhöhen.

Neue Gesellschaften und Gesellschaften mit einem unvollständigen Geschäftsjahr

Für eine neugegründete Gesellschaft, für die kein „letztes Geschäftsjahr“ verfügbar ist, gilt als Grundlage das Eigenkapital der Gesellschaft am Gründungstag. Das bedeutet, dass der fiktive Zinsabzug im ersten Jahr gering sein wird, wenn eine Gesellschaft mit wenig Kapital gegründet wird.
Wenn der fiktive Zinsabzug in einem bestimmten Jahr nicht vollständig abgezogen werden kann, kann er auf die folgenden sieben Jahre übertragen werden.
Wenn das Geschäftsjahr einer Gesellschaft kürzer als zwölf Monate ist, wird der fiktive Zinssatz mit der Anzahl der Tage im Geschäftsjahr, geteilt durch 365, multipliziert.

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