Die belgische „Arbeitsermäßigung“ bleibt bestehen

Anlässlich der Abschaffung der flämischen Jobermäßigung hat der Finanzminister mitgeteilt, dass die "föderale Jobermäßigung" bzw. belgische „Arbeitsermäßigung“ bestehen bleibt. Die flämische Jobermäßigung verschwindet ab 2011, die föderale Jobermäßigung bleibt also bestehen, allerdings in einer anderen Form.

Jobermäßigung für alle Arbeitnehmer, die ihre Werbungskosten nicht belegen

Die „föderale Jobermäßigung“ ist eine Verringerung der Einkommenssteuer aufgrund einer Erhöhung der pauschalen Werbungskosten. Diese Jobermäßigung wird jährlich zuerkannt. Bis 2010 erfolgte die Verrechnung in einem Mal, beinahe immer im Monat Mai. Dadurch erhielten im Jahr 2010 ungefähr 3,7 Millionen Arbeitnehmer in diesem Monat durchschnittlich 88 Euro mehr.

Ab 2011 monatlich verrechnet

Ab 2011 wird die Erhöhung der absetzbaren pauschalen Werbekosten unmittelbar mit der Einkommenssteuervorauszahlung verrechnet. Statt einmal eine zusätzliche Verringerung im Mai zu erhalten, wird diese Verminderung auf alle Monate des Jahres verteilt. Das führt zu einem höheren Nettomonatslohn.

Nur Arbeitnehmer, die ihre Kosten nicht belegen und somit den pauschalen Abzug in Anspruch nehmen, haben Recht auf die föderale Jobermäßigung. Der pauschale Kostenabzug ist für Arbeitnehmer, die praktisch keine tatsächlichen Werbungskosten haben. Sie können trotzdem einen Abzug für Werbungskosten in Anspruch nehmen, den sogenannten pauschalen Abzug. Dieser Abzug hängt vom Lohn ab und beträgt höchstens 3.670 Euro. Die Pauschale wird vom Bruttobetrag des beruflichen Einkommens abgezogen.

Nicht für Arbeitslose und Unternehmensleiter

Die Jobermäßigung gilt nicht für die Arbeitslosenunterstützung. Der Staat hat diese Maßnahme schließlich eingeführt, um den Unterschied zwischen dem Einkommen aufgrund einer Berufstätigkeit und der Arbeitslosenunterstützung zu vergrößern. Auf diese Weise will man die Arbeitslosen anregen, sich wieder um einen Arbeitsplatz zu bemühen.
Die Jobermäßigung gilt nicht für die Einkommenssteuervorauszahlung auf Bezüge von Unternehmensleitern. Bis 2009 konnten auch Unternehmensleiter die Jobermäßigung erhalten.

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