Lohnbonus 2011: jetzt schon planen

Sie können Ihre Arbeitnehmer motivieren, indem sie Ihnen einen Lohnbonus gewähren, wenn sie gemeinsam bestimmte Ziele erreichen. Dieser Bonus ist außerdem steuerlich vorteilhaft: beim Arbeitnehmer als soziale Vergünstigung freigestellt und beim Arbeitgeber absetzbar als Werbekosten. Wenn Sie solch einen Plan während des Kalenderjahres 2011 laufen lassen wollen, sollten Sie ihn am besten jetzt schon vorbereiten. Das offizielle Verfahren muss schließlich spätestens am 31. April 2011 abgeschlossen sein.

Lohnbonus für Arbeitnehmer

Ein steuerfreundlicher Bonus für Arbeitnehmer, die sich gemeinsam dafür einsetzen, ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Das ist der Grundgedanke des „nicht rekurrenten ergebnisgebundenen Vorteils“. Arbeitgeber können seit dem 1. Januar 2008 einen derartigen Vorteil/Bonus zusätzlich zum normalen Lohn bezahlen, wenn die Arbeitnehmer gemeinsam ein vorgegebenes Ziel erreichen.

Der Betrag des Lohnbonus darf höchstens 2 358,00 Euro pro Arbeitnehmer betragen, wenn der Bonus im Jahr 2011 bezahlt wird. Der Betrag wird jährlich angepasst. 2010 betrug er 2.299,00 Euro.

Um einen Lohnbonusplan einzuführen, müssen Sie als Arbeitgeber selbst die Initiative ergreifen. Der Vorteil wird in einem Manteltarifvertrag beschrieben, der auf Betriebs- oder Branchenebene abgeschlossen werden kann. Wenn es keine Gewerkschaftsdelegation gibt, müssen Sie eine Beitrittsakte erstellen, die dem Arbeitsreglement hinzugefügt wird.

Der Lohnbonus kann selbständigen Betriebsleitern nicht gewährt werden.

Gemeinsam ein Ziel erreichen, um den Lohnbonus zu erhalten

Mit dem Bonus können Sie Ihre Arbeitnehmer motivieren, gemeinsam bestimmte kollektive und messbare Ziele innerhalb des Unternehmens zu erreichen. Diese kollektiven Ziele müssen vorab deutlich definiert werden. Außerdem muss es sich um ein Ziel für das gesamte Unternehmen oder eine eindeutig bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern handeln. Der Bonus kann nicht für individuelle Leistungen eines Arbeitnehmers vergeben werden. Außerdem muss es um ein Ziel gehen, von dem nicht sicher ist, dass es erreicht wird. Die Arbeitnehmer müssen also motiviert sein, gemeinsam dafür zu arbeiten.

Das Ziel an sich kann verschiedene Formen haben. Das braucht nicht unbedingt ein finanzielles Ziel zu sein. Arbeitnehmer können sich z. B. zusammen dafür einsetzen, das Unternehmen „grüner“ zu machen, indem die Anzahl der gedruckten Seiten pro Jahr reduziert wird, der durchschnittliche Verbrauch der Firmenwagen um einige Prozent gesenkt wird oder die Produktionsabfälle verringert werden. Auch eine Reduzierung des Krankenstands kann als objektives Kriterium für die Zahlung eines Lohnbonus gesehen werden. Wenn Sie ein Ziel festlegen, ist es wichtig, dass es sich um ein kollektives und messbares Ziel handelt.

Steuerfreundlicher Bonus: nicht steuerpflichtig beim Arbeitnehmer und absetzbar beim Arbeitgeber

Für den Arbeitnehmer ist der Bonus ein sozialer Vorteil, der von Sozialbeiträgen und Einkommenssteuern befreit ist. Es muss auch keine Einkommenssteuervorauszahlung vom Bonus einbehalten werden.

Der Arbeitgeber muss auf den bezahlten Betrag allerdings eine Sonderabgabe in Höhe von 33 % einbehalten. Dieser Beitrag ist jährlich am 31. Dezember des Jahres fällig, in welchem der Vorteil gewährt wird, und wird an die staatliche Sozialversicherungsanstalt bezahlt.
Wenn Sie als Arbeitgeber einen Betrag bezahlen, der höher als 2 358,00 Euro ist, wird der Teil, der diese Schwelle überschreitet, als Einkommen versteuert.

Der Arbeitgeber kann nicht nur den besonderen Sozialbeitrag in Höhe von 33 %, sondern auch den Betrag des Vorteils selbst komplett als Werbungskosten absetzen.

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