Twin Peaks Gesetz reformiert die Kontrolle des Finanzsystems

Nach der historischen Finanzkrise im Jahr 2008 konnte eine Reform der Aufsicht über den Finanzsektor nicht ausbleiben. Diese Reform, „Twin Peaks“ genannt, verläuft in zwei Phasen. In der ersten Phase wird ein vorübergehendes „Komitee für Systemrisiken und systemrelevante Finanzinstitute“ eingerichtet. Dieses Komitee ist für die prudentielle Aufsicht über alle systemrelevanten Finanzinstitute in Belgien zuständig. In der zweiten Phase wird diese Aufsicht der Nationalbank übertragen.

Das Gesetz vom 2. Juli 2010 zur Änderung des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor (Belgisches Staatsblatt vom 28. September 2010) hat bedeutende Auswirkungen auf die Aufsicht auf unsere Finanzinstitute.

Phase 1: Gründung des Komitees für Systemrisiken

In der ersten Phase wird ein Komitee für Systemrisiken und systemrelevante Finanzinstitute (CSRSFI) eingerichtet. Dieses (Übergangs-)Komitee setzt sich aus den Vorständen der Kommission für das Bank-, Finanz- und Versicherungswesen (CBFA) und der Nationalbank von Belgien (NBB) zusammen. Den Vorsitz führt der Gouverneur der NBB. Das CSRSFI übt eine prudentielle Aufsicht oder permanente Kontrolle über alle systemrelevanten Finanzinstitute aus. Dazu gehören Banken, Versicherer, Finanzgruppen, Versicherungsholdings und Gesellschaften mit internationalen Geschäftstätigkeiten, die andere Einrichtungen mitreißen können, wenn sie in Probleme kommen, und damit ein Risiko für die Stabilität unseres Finanzsystems beinhalten. Insbesondere handelt es sich um:

die Kreditinstitute Dexia Bank België nv, Fortis Bank nv (BNP Paribas Fortis), ING België nv und KBC Bank nv;

die Finanzholdings Dexia nv und KBC Groep nv;

die Versicherungsunternehmen AG Insurance nv, Axa Belgium nv, Dexia Insurance Belgium nv, Ethias nv und KBC Verzekeringen nv;

die Versicherungsholding Ageas sa/nv;

die Einrichtungen, die in Belgien eine ausschlaggebende Rolle bei der Verwahrung von Wertpapieren oder der Abwicklung von Wertpapiertransaktionen spielen, nämlich The Bank of New York Mellon nv und Euroclear Bank nv.

Phase 2: Übertragung der Kontrolle der Finanzinstitute an die Nationalbank

In der zweiten Phase wird die NBB für die Aufsicht über alle Finanzinstitute in Belgien, einschließlich der Befugnisse des CSRSFI, verantwortlich.
Die CBFA wird dann zuständig für die Aufsicht über die Finanzmärkte (z. B. Börsengeschäfte, Fusionen und Übernahmen, Insidergeschäfte, Kursmanipulierungen) und die Einhaltung der Verhaltensregeln durch die Finanzinstitute (z. B. Verbraucherschutz). Die CBFA ändert übrigens ihren Namen und heißt künftig Financial Services AND Markets Authority (FSMA). Die neue Bezeichnung kann sowohl im Französischen als auch im Niederländischen angewandt werden.
Das CSRSFI beendet seine Tätigkeiten zu dem Zeitpunkt, zu dem diese neue Aufgabenverteilung in Kraft tritt.
Um die Reform (zweite Phase) der Finanzaufsicht zu vollenden, benötigt die geschäftsführende Regierung allerdings die erforderlichen Vollmachten des Parlaments. Fortsetzung folgt also.

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