Im Jahr 2009 ausgegebene Ökoschecks sind im Jahr 2010 steuerfrei

Die Ökoschecks aus dem Jahr 2009, die Sie erst im Jahr 2010 erhalten, sind von der Steuer freigestellt. Das Finanzamt erhöht dazu ausnahmsweise den jährlichen Grenzbetrag auf höchstens 375 Euro. Im Prinzip konnten Ökoschecks nur bis 250 Euro steuerfrei ausgestellt werden.

Ökoscheck ist Steuergeschenk

Der Ökoscheck wird nicht als Lohn betrachtet, sondern unterliegt einem besonderen steuerlichen System. Für Sie als Arbeitnehmer oder Unternehmer ist dies ein steuerliches Geschenk, auf das Sie keine Steuern zahlen. Der Zuschuss des Arbeitgebers wird als freigestellte Vergünstigung angesehen. Dadurch müssen Sie den Gegenwert der Schecks nicht in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Auch bei der sozialen Sicherheit werden die Ökoschecks unter bestimmten Bedingungen nicht als Lohn betrachtet. Arbeitgeber können die Ökoschecks nur steuerfrei zuteilen, wenn strenge Bedingungen eingehalten werden.

Der Arbeitgeber darf nicht unbeschränkt Ökoschecks zuteilen. Auf diese Weise kann jeder Arbeitnehmer oder Unternehmer im Prinzip bis zu 125 Euro pro Jahr für das Veranlagungsjahr 2010 (Einkünfte im Jahr 2009) und 250 Euro pro Jahr ab dem Veranlagungsjahr 2011 (Einkünfte im Jahr 2010) an Ökoschecks erhalten, um die Steuerfreiheit zu behalten.
Wenn Sie jedoch mehr Ökoschecks erhalten, kann der gesamte Betrag an zugeteilten Ökoschecks als steuerpflichtige Vergünstigung jeder Art betrachtet werden. Das bedeutet, dass Sie auf diesen Wert Steuern zahlen, als ob es sich um Lohn handelt.

Außerordentliche Erhöhung des Höchstbetrags für 2010

Der Höchstbetrag, um Ökoschecks steuerfrei zuzuteilen, wird für das Veranlagungsjahr 2011 (Einkünfte im Jahr 2010) ausnahmsweise auf 375 Euro erhöht. Das Ökoscheckgesetz ist im vorigen Jahr erst kurz vor Jahresende veröffentlicht worden. Deshalb haben sehr viele Unternehmen die Ökoschecks für 2009 zusammen mit denen von 2010 bezahlt. Auf diese Weise würde der Höchstbetrag sofort überschritten werden. Deshalb gestattet das Finanzamt einmalig, dass diese Ökoschecks ebenfalls steuerfrei sind und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 375 Euro. Es handelt sich um eine außerordentliche Maßnahme, die ausschließlich für Ökoschecks gilt, die im Jahr 2009 zugeteilt worden sind und erst 2010 bezahlt werden.

afdrukken