Zahlen Sie Ihre Sozialbeiträge im vierten Quartal rechtzeitig

Ein Selbständiger muss sich bei einer Sozialversicherungskasse seiner Wahl anmelden und pro Quartal Sozialbeiträge bezahlen. Wer seine Beiträge zu spät zahlt, dem wird eine Erhöhung um 3 Prozent berechnet. Und beachten Sie: darüber hinaus wird am 1. Januar eine zusätzliche Erhöhung um 7 Prozent fällig.

Wie viel Sozialbeiträge zahlen?

Die Sozialbeiträge decken die folgenden Sektoren des Sozialstatuts: Pension, Kindergeld, Konkursversicherung, Gesundheitswesen und Krankengeld.
Die Jahresbeiträge werden im Prinzip aufgrund des Betrags des beruflichen Nettoeinkommens drei Jahre zuvor berechnet (Bezugs- oder Referenzjahr). Das Nettoeinkommen ist das berufliche Bruttoeinkommen abzüglich der betrieblichen Ausgaben. Wie viel Sie zahlen, hängt auch von Ihrer Beitragskategorie ab (z. B. haupt- oder nebenberuflicher Selbständiger).
Ein beginnender Selbständiger zahlt in den ersten drei Jahren als Selbständiger vorläufige Beiträge, die hinterher angepasst werden. Die Beiträge entsprechen einem Prozentsatz der Einkünfte und betragen ungefähr 22,5 Prozent des beruflichen Einkommens. Vor der Berechnung der Beiträge werden die Berufseinkünfte des Referenzjahres indiziert.

Wann werden Sozialbeiträge bezahlt?

Sie müssen die Sozialbeiträge im Prinzip vor Ende jedes Vierteljahres bezahlen. Dies bedeutet, dass der Beitrag spätestens am letzten Tag des Quartals auf dem Konto der Sozialversicherungskasse stehen muss.

Spätestens am 31. Dezember 2010 müssen Sie den Beitrag des vierten Quartals 2010 bezahlen. Wer zu spät bezahlt, muss eine Erhöhung um 3 Prozent zahlen. Diese Erhöhung wird automatisch berechnet und jedes Mal, wenn ein Quartal verstreicht, auf alle unbezahlten Beiträge neu berechnet. Zusätzlich zu diesen 3 Prozent wird bei Überschreiten des Jahres, also am 1. Januar, auf jeden unbezahlten Beitrag eine Extraerhöhung um 7 Prozent berechnet.

Der Beitrag wird an dem Tag als bezahlt betrachtet, an dem der Betrag auf dem Konto der Sozialversicherungskasse steht. Berücksichtigen Sie, dass die Bank einige Tage benötigt, um den Beitrag auf das Konto der Kasse zu buchen. Außerdem kann sich die Bearbeitung Ihrer Zahlung durch die Feiertage zusätzlich verzögern, also ist es wichtig, dass Sie die Überweisung einige Tage vor Ende des Monats tätigen.

Wie vermeidet man eine Erhöhung der Sozialbeiträge?

Das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS) kann unter bestimmten Umständen die Erhöhungen erlassen. Nachdem Sie die Sozialbeiträge bezahlt haben, können Sie einen Antrag über Ihre Sozialversicherungskasse einreichen, die ihren Vorgang dem LISVS vorlegt. In einer begründeten Erklärung verdeutlichen Sie, warum Sie der Auffassung sind, für einen Erlass in Betracht zu kommen. Der Erlass wird nicht automatisch genehmigt. Sie müssen einen triftigen Grund anführen. Das LISVS erlässt nur die Erhöhungen aufgrund von höherer Gewalt, wenn Sie aufgrund der besonderen Art der Tätigkeit im guten Glauben davon ausgehen konnten, dass Sie nicht versicherungspflichtig waren, sowie in einem anderen befolgenswerten Fall. 

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