Win-Win-Plan: Einstellung von bestimmte Zielgruppen mit außerordentlichen Vorteilen

Suchen Sie neue Mitarbeiter? Wer dieses Jahr oder 2011 bestimmte Arbeitsuchende einstellt, kommt für den vorteilhaften Win-Win-Plan in Betracht. Der Plan bietet außerordentliche Vorteile bei den Lohnkosten von jüngeren und älteren Arbeitsuchenden über Unterstützungen, welche das Arbeitsamt (RVA) auszahlt.

Drei Zielgruppen von Arbeitsuchenden

Der Win-Win-Plan richtet sich an drei Zielgruppen:

Jugendliche: Arbeitsuchende unter 26 Jahren ohne Abschluss der höheren weiterführenden Schule oder höchstens mit einem Abschluss der höheren weiterführenden Schule. Die Jugendlichen ohne Abschluss müssen mindestens drei Monate lang als arbeitsuchend gemeldet sein, die Jugendliche mit einem Abschluss der höheren weiterführenden Schule, aber ohne höheren Abschluss müssen mindestens sechs Monate arbeitsuchend sein;

Über 50-jährige: unterstützungsberechtigte Arbeitslose, die mindestens 50 Jahre alt sind. Auch sie müssen mindestens sechs Monate als arbeitsuchend gemeldet sein;

Langzeitarbeitslose: unterstützungsberechtigte Arbeitslose, die seit mindestens 1 bis höchstens 2 Jahre Arbeit suchen.

Aktivierte Arbeitslosenunterstützung oder Arbeitsunterstützung

Arbeitsuchende, die den Win-Win-Einstellungsplan nutzen wollen, müssen ein Formular C63-Arbeitskarte im RVA-Büro (oder über die Website) oder im PWA- Büro anfordern oder das Formular downloaden. Diese Karte eröffnet den Anspruch auf die aktivierte Arbeitslosenunterstützung, „Arbeitsunterstützung“ genannt. Die Arbeitsunterstützung beweist, dass der Arbeitnehmer für eine Verminderung der Sozialversicherungsbeiträge in Betracht kommt.

Alle Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft

Alle Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft können den Win-Win-Einstellungsplan nutzen.

Vorteile für den Arbeitgeber

1. Verringerung des Nettolohns.
Durch diesen Plan erhalten Sie eine Verminderung des Nettolohns, den Sie an den Arbeitnehmer zahlen müssen. Das Arbeitsamt (RVA) zahlt dem Arbeitnehmer eine aktivierte Arbeitslosenunterstützung bzw. Arbeitsunterstützung. Deren Betrag kann bis zu 1.100 Euro pro Monat betragen. Wenn Ihr Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung hat oder sein Arbeitsschema ändert, wird der Betrag der Unterstützung proportional dem wöchentlichen Arbeitsschema zugewiesen. M. a. W.: ein Teilzeitarbeitnehmer erhält eine niedrigere Unterstützung als ein Vollzeitarbeitnehmer.
Den Betrag dieser Unterstützung dürfen Sie vom zu zahlenden Nettolohn abziehen. Sie zahlen dann nur noch den Rest des Nettolohns an den Arbeitnehmer, die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommenssteuervorauszahlung.
Zu beachten. Die Unterstützung wird nicht gezahlt, wenn Ihr Arbeitnehmer im Dienstleistungsschecksystem arbeitet, weil dieses System bereits den Gegenstand einer staatlichen Subvention ausmacht.

2. Verringerung der Arbeitgebersozialbeiträge.
Ferner profitieren Sie von einer Verringerung Ihrer Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit. In bestimmten Fällen kann fast von einer Befreiung von diesen Beiträgen gesprochen werden.

Mehr Info: www.winwinplan.be

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