Der Finanzplan der S-GmbH

Ab 1. Juni können Sie eine GmbH mit 1 Euro Kapital gründen. Ein Buchhalter oder ein anderer Finanzexperte muss bei der Erstellung des Finanzplans behilflich sein. Die Mindestanforderungen dieses Plans sind jetzt gesetzlich festgelegt. Sie können natürlich einen ausführlicheren Finanzplan für Ihre Starter-GmbH erstellen.

Bedeutung des Finanzplans

Obwohl Sie ab dem 1. Juni 2010 eine geschlossene Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Starter bzw. S-GmbH mit einem theoretischen Mindestbetrag in Höhe von 1 Euro gründen können, müssen Sie den effektiven Betrag des Grundkapitals in einem Finanzplan rechtfertigen. Diesen Plan müssen Sie vor der Gründung der Gesellschaft dem Notar aushändigen. Er bewahrt den Finanzplan auf. Dieser wird nicht veröffentlicht.
Eine zugelassene Einrichtung oder Organisation oder ein zugelassener Buchhalter, ein betriebsfremder Rechnungs- oder Wirtschaftsprüfer muss Ihnen bei der Erstellung des Plans helfen.

Der Finanzplan ist ein Haushaltsplan. Er enthält eine Übersicht über die erwarteten Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens und der Finanzmittel und der Investitionen, die für die Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit notwendig sind. Der Plan ist nicht einfach so eine Formalität. Sie müssen die Strategie erläutern und zeigen, wie diese Strategie den Betrieb finanziell gesund halten soll. Wenn Ihre Gesellschaft innerhalb von drei Jahren nach der Gründung in Konkurs geht und aus dem Finanzplan hervorgeht, dass das Grundkapital für eine normale Ausübung der Geschäftstätigkeit während zwei Jahren offensichtlich unzureichend war, haften Sie solidarisch für alle Schulden der Gesellschaft.

Inhalt des Finanzplans

Der Finanzplan der S-GmbH muss mindestens aus vier Teilen bestehen.

1. Eine Beschreibung der zu gründenden Gesellschaft: d. h. der Verwaltungsteil des Finanzplans. Er enthält mindestens die Bezeichnung, die Rechtsform und den Gesellschaftssitz der Gesellschaft, sowie die Namen ihrer Gründer, das gezeichnete und das eingezahlte Kapital und den Zweck der Gesellschaft. Ferner erwähnen Sie am besten auch die Dauer eines Geschäftsjahres, den Namen der/des Geschäftsführer(s), den Betriebssitz der Gesellschaft sowie Name und Anschrift des Sachverständigen, der konsultiert wurde.

2. Eine prognostizierte Bilanz: d. h. mindestens eine Eröffnungsbilanz, eine Bilanz nach 12 Monaten und eine Bilanz nach 24 Monaten. Diese Bilanzen werden nach Zuteilung erstellt. Kleinere Gesellschaften verwenden die Bilanz in gekürzter Form.

3. Eine prognostizierte Erfolgsrechnung: d. h. eine Erfolgsrechnung für mindestens die ersten 12 und die zweiten 12 Monate. Die Erfolgsrechnung wird in der vollständigen Form aufgestellt.

4. Eine prognostizierte Vermögensflusstabelle: d. i. der wichtigste Teil des Finanzplans. Da der Finanzplan bei einem Konkurs innerhalb der ersten drei Jahre nach der Gründung der Gesellschaft hinzugezogen werden kann, ist es sehr wichtig zu prüfen, ob die Mittel, die Sie zur Verfügung stellen, ausreichen, um den Geschäftsbetrieb während der ersten beiden Jahre nach der Gründung zu gewährleisten. Um diesen Ansatz aufzustellen, müssen alle Änderungen zwischen der Eröffnungsbilanz, der Bilanz nach 12 Monaten und der Bilanz nach 24 Monaten berechnet werden. Dies beinhaltet, dass eine Quell- und Anwendungstabelle erstellt wird. Die Quellen und Anwendungen müssen anschließend korrigiert werden, um Nicht-Kasseneinnahmen und Nicht-Kassenausgaben zu bereinigen. Insofern diese in den prognostizierten Bilanzen und Erfolgsrechnungen des Unternehmens vorkommen, müssen Sie mindestens drei Korrekturen durchführen: nämlich Korrekturen in Bezug auf Abschreibungen und Wertberichtigungen, Vorkehrungen und Neubewertungsmehrwerte. Sie können neben diesen Korrekturen noch weitere Korrekturen durchführen. Die Vermögensflussübersicht muss so erstellt werden, dass die Summe der Änderungen im Posten Geldanlagen: sonstige Anlagen und im Posten Liquiditäten als Schlussposten gebucht wird. Als Alternative können Sie die Vermögensflussübersicht so erstellen, dass sie vom Cashflow der Gesellschaft ausgeht. Der Cashflow ist der Gewinn oder der Verlust des Geschäftsjahrs erhöht um die eliminierten Nicht-Kassenkosten und verringert um den auszuschüttenden Gewinn.

Beispiel für einen Finanzplan

Die wesentlichen Merkmale des Finanzplans, die gesetzlich festliegen, sind lediglich Mindestanforderungen. Sie können einen umfangreicheren Finanzplan erstellen und somit zusätzliche Rubriken aufnehmen. Die Kommission für Buchhaltungsnormen (KBN) hat ein Muster (http://www.cnc-cbn.be) ausgearbeitet ((2010/6). Sie können auf dieses Beispiel zurückgreifen, wenn Sie einen Finanzplan ausarbeiten.

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