Geldstrafe, wenn Sie die Einkommenssteuervorauszahlung zu spät zahlen

Arbeitgeber, welche die einbehaltene Einkommenssteuervorauszahlung nicht rechtzeitig weiterleiten, riskieren künftig eine Geldstrafe. Diese beträgt 10 % des nicht gezahlten Betrags bei einem Mindestbetrag in Höhe von 50 Euro und einem Höchstbetrag in Höhe von 1.250 Euro. Diese Geldstrafen gelten pro Zeitraum der Einkommenssteuervorauszahlung.

Einkommenssteuervorauszahlung innerhalb von 15 Tagen zahlen

Die Einkommenssteuervorauszahlung muss innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Monats gezahlt werden, in welchem die Einnahmen bezahlt oder zugeteilt wurden. Z. B. muss die Einkommenssteuervorauszahlung des Monats August (auf die Löhne von August) bis zum 15. September beim zuständigen Einnahmebüro gezahlt werden. Die Unternehmen, die Quartalserklärungen einreichen, müssen die Einkommenssteuervorauszahlung 15 Tage nach dem Ablauf des Vierteljahres zahlen.

Strafen und Zinsen

Das Finanzamt hat festgestellt, dass sehr viele Arbeitgeber die gesetzliche Zahlungsfrist nicht einhalten und erst zahlen, wenn sie den Bescheid erhalten.
Deshalb hat das Amt beschlossen, diese Verstöße künftig zu sanktionieren. Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, kann gegen Sie eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 10 % des nicht gezahlten Betrags der Einkommenssteuervorauszahlung verhängt werden. Dieses Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro und höchstens 1.250 Euro. Das Finanzamt kann diese Bußgelder für jeden Verstoß pro Einkommenssteuervorauszahlungszeitraum verhängen. Nur für den ersten Verstoß hat das Finanzamt Verständnis und wird diesen nicht unmittelbar bestrafen.
Außer den Bußgeldern, die das Finanzamt verhängen kann, sind Verzugszinsen zu entrichten. Diese betragen 7 % pro Jahr bzw. 0,58 % pro Monat.

Zahlungen automatisch versenden

Das Finanzamt möchte die Arbeitgeber daran erinnern, dass sie die Zahlungen automatisch über die Internetanwendung Finprof versenden müssen. Über Finprof können Sie die Einkommenssteuervorauszahlungserklärungen über eine gesicherte Internetverbindung bei der Behörde einreichen. Auf den Zahlungen muss deutlich der korrekte strukturierte Verwendungszweck angegeben sein. Dieser wird Ihnen ebenfalls von Finprof zur Verfügung gestellt.

Sie können die Erklärung selbst oder über eine dritte Instanz wie etwa ein Sozialsekretariat, einen Buchhalter oder ein Softwarebüro einreichen. Wenn Sie ein Sozialsekretariat beauftragen, ist es wichtig, dass Sie pünktlich dessen Rechnungen bezahlen. Das Büro leitet die Einkommenssteuervorauszahlung nämlich erst dann weiter, wenn es Ihre Zahlung erhalten hat.

Sie müssen pro Zeitraum eine Zahlung tätigen. Das Finanzamt gestattet nicht, dass Sie eine einzige Zahlung für verschiedene Zeiträume ausführen.

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