Eine Steuerregel anfechten: an wen müssen Sie sich wenden? Der Justizhof

Was ist, wenn der Steuergesetzgeber eine Regelung einführt, mit der Sie nicht einverstanden sind, weil sie gegen Ihre Grundrechte verstößt. Abhängig von der angefochtenen Regel und den beeinträchtigten Grundrechten ist jeweils ein anderes Gericht zuständig. In diesem Beitrag steht der Justizhof im Mittelpunkt.

Eine präjudizielle Frage zum Europäischen Recht

Angenommen, Sie haben eine Meinungsverschiedenheit mit dem Finanzamt über die Anwendung eines bestimmten Steuergesetzes. Das Finanzamt hat die Regel zwar korrekt angewandt, aber nach Ihrer Ansicht steht die gesetzliche Bestimmung im Widerspruch zu den Richtlinien der Europäischen Union. Belgien muss sich als Mitgliedsstaat der Europäischen Union schließlich nach dem europäischen Recht richten. Vor allem die Regeln des freien Verkehrs sind dabei wichtig. Bürger der Union haben die Freiheit, Waren in andere Länder zu exportieren, Dienstleistungen in anderen Ländern anzubieten, in einem anderen Land zu arbeiten, ein Unternehmen in einem anderen Land zu gründen ... Die Mitgliedsstaaten dürfen diese Freiheiten im Prinzip nicht beschränken.

Beispiel: Ein nationales Gesetz, das Dividenden von ausländischen Unternehmen höher besteuert als Dividenden von inländischen Gesellschaften, verstößt gegen das Prinzip der freien Niederlassungswahl bzw. des freien Kapitalverkehrs.

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine belgische (steuerliche) Regelung Ihre europäischen Freiheiten einschränkt, können Sie das Gericht dazu ersuchen, beim Europäischen Gerichtshof einen präjudiziellen Antrag zu stellen. Dieses europäische Gericht wird die Angelegenheit daraufhin näher prüfen und beurteilt dann, ob Europäisches Recht verletzt worden ist. Das Gericht, das den Antrag gestellt hat, ist an den Standpunkt des Gerichtshofs gebunden.

Bitte beachten Sie, dass ordentliche Gerichte nicht verpflichtet sind, Ihrem Wunsch nachzukommen, den präjudiziellen Antrag zu stellen. Nur wenn gegen das Urteil des Gerichts keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind, muss das betroffene Gericht den Antrag stellen. Bei uns bedeutet dies, dass der Kassationshof im Prinzip nicht ablehnen darf, einen präjudiziellen Antrag zu stellen.

Außerdem behält auch die Europäische Kommission die Angelegenheit im Blick. Wenn sie der Ansicht ist, dass ein nationales Gesetz eines der Mitgliedsstaaten im Widerspruch zum europäischen Recht steht, wird sie den betroffenen Mitgliedsstaat auffordern, das zu ändern. Wenn der Mitgliedsstaat darauf nicht eingeht, kann die Kommission die Angelegenheit direkt dem Gerichtshof vorlegen. Der Gerichtshof kann den Mitgliedsstaat eventuell verpflichten, das Gesetz anzupassen.

afdrukken