Ein Geschäftsjahr kann verlängert oder verkürzt werden

Ein Geschäftsjahr kann in Ausnahmefällen länger oder kürzer als ein Jahr sein. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl, wie oft das Geschäftsjahr verlängert oder verkürzt wird, aber eine systematische Abweichung sollten Sie am besten vermeiden. Die Kommission für Buchhaltungsnormen (KBN) hat dazu eine Empfehlung herausgegeben. Wir geben auch eine Übersicht über die Einwirkung einer Änderung des Geschäftsjahres auf dem Gebiet der Steuern und der Vorschriften des Gesellschaftsrechts.

Ein Geschäftsjahr kann in Ausnahmefällen verlängert oder verkürzt werden

Ein Geschäftsjahr dauert im Prinzip ein Jahr. Das Buchhaltungsgesetz schreibt vor, dass ein Unternehmen mindestens einmal jährlich einen Jahresabschluss und ein Inventar erstellen muss. Es besteht jedoch keine Pflicht, dieses Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr einhergehen zu lassen. Das Geschäftsjahr Ihres Unternehmens kann also an einem anderen Datum als dem 31. Dezember enden.

Eine Verlängerung oder Verkürzung des Geschäftsjahrs ist laut der KBN unter außerordentlichen Umständen möglich. Die Kommission gibt an, dass in der Praxis derartige Änderungen häufig in den folgenden Fällen vorkommen:

im ersten oder letzten Geschäftsjahr;

bei einer Sanierung der Gesellschaft;

bei der Harmonisierung der Abschlusstermine innerhalb einer Firmengruppe.

Die KBN ist der Meinung, dass ein Unternehmen vor dem Ende des Geschäftsjahrs beschließen muss, sein Geschäftsjahr zu verlängern oder zu verkürzen. Ein Unternehmen kann also sein Geschäftsjahr nur während des laufenden Geschäftsjahres selbst verlängern oder verkürzen. Das Geschäftsjahr kann nicht rückwirkend geändert werden.

Es gibt keine Begrenzung, wie häufig ein Unternehmen sein Geschäftsjahr verlängern oder verkürzen darf. Die KBN ist allerdings der Meinung, dass eine systematische Abweichung nicht möglich ist. Die Jahresabschlüsse eines Unternehmens müssen vom einen Jahr zum anderen Jahr vergleichbar sein. Außerdem müssen die Jahresabschlüsse mit denen anderer Unternehmen verglichen werden können. Deshalb sollte ein Unternehmen sein Jahresende nicht mehrmals ändern oder ein Geschäftsjahr haben, das permanent von einer Dauer von zwölf Monaten abweicht.

Steuerliche Aspekte bei einer Änderung des Geschäftsjahres

Ein Geschäftsjahr zu verlängern oder zu verkürzen hat aus steuerlicher Perspektive die folgenden Auswirkungen.

Veranlagungsjahr: wenn eine Gesellschaft ein Geschäftsjahr hat, das am 31. Dezember 2010 endet, und dieses z. B. bis zum 30. September 2010 verkürzen will, unterliegt der Gewinn, der zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 31. Dezember 2010 erzielt wird, den Steuerregeln des Veranlagungsjahres 2010 (Geschäftsjahr per 30.09.10) anstelle des Veranlagungsjahres 2011 (Geschäftsjahr per 31.12.10). Neue steuerliche Regeln werden häufig mit einem Veranlagungsjahr verknüpft. Folglich ist es möglich, dass neue steuerliche Regeln aufgrund der Verkürzung des Geschäftsjahres schon für den zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember 2010 erzielten Gewinn gelten.

Vorauszahlungen: eine Änderung des Geschäftsjahres wirkt sich auf die Termine aus, an denen Vorauszahlungen getätigt werden können. Wenn eine Gesellschaft ein Geschäftsjahr von mehr als zwölf Monaten hat, wird davon ausgegangen, dass das versteuerbare Einkommen während der zwölf letzten Monate des Geschäftsjahres verwirklicht wird. Die Termine sind der 10. Tag des 4. Monats, des 7. Monats und des 10. Monats und der 20. Tag des letzten Monats des Geschäftsjahres.

Körperschaftsteuererklärung: die Änderung des Geschäftsjahres wirkt sich auf das Einreichungsdatum der Körperschaftsteuererklärung aus. Diese muss schließlich spätestens sechs Monate nach dem Abschluss des Geschäftsjahres eingereicht werden.

Abschreibungen: Abschreibungen müssen abhängig von der Dauer des Geschäftsjahres berechnet werden. Wenn das Geschäftsjahr um sechs Monate verlängert wird, müssen die Abschreibungen proportional angepasst werden.

Die Änderung des Geschäftsjahres wirkt sich ebenfalls auf die Frist aus, in welcher das Finanzamt eine Steuerprüfung durchführen kann.

Die Auswirkung auf die anderen Steuern ist eher beschränkt. Z. B. hat eine Änderung des Geschäftsjahres keinen Einfluss auf die Mehrwertsteuer- und Kommunalsteuererklärungen, weil diese Steuern pro Jahr bezahlt werden müssen.

Die Satzung muss entsprechend geändert werden

Um das Abschlussdatum des Geschäftsjahres zu ändern, muss die Satzung geändert werden. Das Gesetz schreibt dazu ein bestimmtes Verfahren vor. Eine außerordentliche Hauptversammlung muss einberufen werden und die Änderung der Satzung muss in den Beilagen des Belgisches Staatsblatt veröffentlich werden

Wenn Sie das Geschäftsjahr Ihres Unternehmens ändern, sollten Sie am besten Ihren örtlichen Inspektor darüber informieren und ihm eine Kopie der Publikation im Belgisches Staatsblatt zukommen lassen.

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