Einreichung des Jahresabschlusses als Papierversion für immer vorbei

Das Aufstellen und Einreichen des Jahresabschlusses ist eine wichtige Pflicht des Verwaltungsgremiums. Seit dem 21. Juni 2010 können Sie den Jahresabschluss bei der Nationalbank von Belgien nicht mehr als Papierversion hinterlegen. Wenn Sie den Jahresabschluss nicht online einreichen können, können Sie die Papierversion nur noch zur Hauptverwaltung der Bilanzzentrale in Brüssel senden.

Spätestens sieben Monate nach dem Abschluss Ihres Geschäftsjahres und innerhalb von dreißig Tagen nach Genehmigung durch die Hauptversammlung müssen Sie Ihren Jahresabschluss bei der Bilanzzentrale der Nationalbank einreichen. Weil nur noch 1 % der Jahresabschlüsse als Papierversion eingereicht wird, hat die Nationalbank von Belgien (NBB) beschlossen, diese Möglichkeit ab 21. Juni 2010 nicht mehr anzubieten.

Einreichung im Internet

Die Einreichung des Jahresabschlusses über das Internet ist als pdf-Datei, aber auch als eine strukturierte Datei (xbrl-Datei) möglich. Für die Erstellung einer solchen Datei können Sie angepasste kommerzielle Software oder die kostenlose Internetanwendung Sofista verwenden, die auf der Website der Bilanzzentrale zur Verfügung steht.

Einreichung der Papierversion

Wenn Ihr Unternehmen den Jahresabschluss nicht online einreichen kann, können Sie die Papierversion von nun an nur noch in der Hauptverwaltung der Bilanzzentrale in Brüssel einreichen: BNB - Bilanzzentrale, Hinterlegung von Jahresabschlüssen, de Berlaimontlaan 14 in 1000 Brüssel, wobei Sie dem Jahresabschluss einen Scheck über den Betrag der für den Jahresabschluss fälligen Einreichungsgebühren beilegen.
Oder Sie können den Jahresabschluss während der Öffnungszeiten in einer der Filialen der NBB in einen speziellen Briefkasten mit der Aufschrift „Bilanzzentrale - Hinterlegung von Jahresabschlüssen“ einwerfen. Sie legen dann ein vor Ort auszufüllendes Formular mit den Daten bei, die notwendig sind, um die Einreichung zu verarbeiten und am Tag der Einreichung annehmen zu können.

Höhere Gewalt bei verspäteter Einreichung

Gesellschaften, die ihr Geschäftsjahr 2009 am 31. Dezember abgeschlossen haben, mussten den Jahresabschluss des Geschäftsjahres innerhalb eines Monats nach der Hauptversammlung und spätestens am 30. Juli 2010 einreichen. Ein nicht genehmigter Jahresabschluss kann im Prinzip nicht eingereicht werden.
Wer den Jahresabschluss zu spät einreicht, bezahlt einen Beitrag an den Kosten, die den föderalen Behörden bei der Ermittlung und Verfolgung der Unternehmen entstehen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Dieser Beitrag wird zurückerstattet, wenn Ihre Verspätung auf höherer Gewalt beruht. In diesem Fall senden Sie einen normalen Brief an den Stab für Jahresabschlüsse in der Generaldirektion für Regulierung und Organisation des Marktes im Föderalen öffentlichen Dienst Wirtschaft. Die Anschrift lautet: FOD Wirtschaft, Algemene Directie Regulering en Organisatie van de Markt, Cel Jaarrekening, North Gate III, Koning Albert II-laan 16 in 1000 Brüssel. Sie müssen diese Erstattung allerdings innerhalb von 18 Monaten beantragen. Diese Frist beginnt ab dem Datum des Abschlusses des Geschäftsjahres. Wenn Sie Ihr Geschäftsjahr also am 31. Dezember 2009 abschließen, haben Sie eine Frist bis spätestens zum 30. Juni 2011. Im Antrag geben Sie Ihre Kontonummer und die Umstände der höheren Gewalt an. Außerdem legen Sie dem Antrag die Schriftstücke bei, welche die höhere Gewalt belegen, und wenn Sie eine „Mitteilung der Einreichung“ erhalten haben, eine Kopie dieser Mitteilung.

Nähere Informationen

Website der Bilanzzentrale: www.bilanzzentrale.be
Tel. 02 221 30 01

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