Dienstfahrt mit Privatwagen für 0,3178 Euro pro Kilometer vergütet

Die Fahrten, die Sie für Ihre Arbeit mit Ihrem Privatwagen zurücklegen, können seit dem 1. Juli 2010 für 0,3178 Euro pro Kilometer erstattet werden. Das ist der Betrag, den auch föderale Beamte erhalten und das Finanzamt als Erstattung von Kosten akzeptiert, die dem Arbeitgeber eigen sind.

Dienstkilometer mit Privatwagen pauschal erstattet

Ab 1. Juli 2010 können föderale Beamte eine Vergütung in Höhe von 0,3178 Euro je Kilometer erhalten, den sie mit ihrem Privatwagen für Dienstfahrten zurücklegen. Dabei handelt es sich um eine Pauschalerstattung, die als eine Rückzahlung von Kosten betrachtet wird, die dem Arbeitgeber eigen sind.

Das Finanzamt legt ebenfalls diesen Betrag zugrunde, um Kilometervergütungen für Arbeitnehmer zu akzeptieren. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine höhere Vergütung als die oben angegebene erhalten, wird das Finanzamt diese nur dann akzeptieren, wenn man nachweisen kann, dass der höhere Betrag den tatsächlichen Aufwendungen entspricht.

Der Betrag wird jährlich aufgrund des Inflationsausgleichs neu berechnet.

Kosten, die dem Arbeitgeber eigen sind, sind keine versteuerbaren Entlohnungen

Dies ist also eine pauschale Vergütung für die Kilometer, die Sie mit Ihrem eigenen Wagen für Dienstfahrten zurücklegen. Diese Kosten sind eigentlich Aufwendungen, die Ihrem Arbeitgeber eigen sind. Sie haben diese Kosten für Rechnung Ihres Arbeitgebers getragen und erhalten dazu eine pauschale Vergütung oder Erstattung. Vollständigkeitshalber geben wir an, dass es sich nicht um Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort handelt. Diese Fahrten gehen auf Ihr eigenes Konto.

Erstattungen von Kosten sind keine versteuerbaren Entlohnungen. Sie müssen diese Beträge deshalb nicht in Ihrer Lohnsteuererklärung angeben.

Ihr Arbeitgeber kann diese pauschalen Vergütungen als berufliche Aufwendungen absetzen. Er muss die Vergütungen auf der Lohnabrechnung 281.10 (Arbeitnehmer) und auf dem Formular 281.20 (Betriebsleiter) aufführen.

Höchstens 24 000 Kilometer pro Jahr

Neben dem oben erwähnten Höchstbetrag der Vergütung pro Kilometer gibt es auch eine Begrenzung der Anzahl der Kilometer, die Ihr Arbeitgeber Ihnen jährlich rückerstatten darf. Das Finanzamt meint, dass die Anzahl der Kilometer, die jährlich als Kosten, die dem Arbeitgeber eigen sind, zurückbezahlt werden dürfen, nicht mehr als 24 000 Kilometer pro Jahr betragen darf.

Es gibt eine Rechtsprechung, die diese vorgegebene Grenze des Finanzamts verurteilt.

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